Praxis Dr. Messer - allgemeine Patienteninformationen
FACHARZT FÜR PLASTISCHE UND ÄSTHETISCHE CHIRURGIE SOWIE HANDCHIRURGIE
Liebe Patientinnen und Patienten,
Auch die Plastische und Ästhetische Chirurgie erfährt einen steten Wandel – es werden neue Techniken entwickelt und alte verbessert. Hinzu kommen neue und alternative Verfahren, alle mit dem postulierten Ziel Ihren Wünschen und Vorstellungen dienlich zu sein.
Ihr behandelnder Arzt benötigt eine solide, mehrjährige chirurgische Grundausbildung und eine nachfolgende Spezialausbildung im entsprechenden Bereich, weiterhin sollte er sich ständig fortbilden. Eine jahrelange Erfahrung erlaubt es ihm dann aus der Vielzahl der operativen und konservativen Möglichkeiten die für Sie optimale Lösung zu empfehlen.
Sie erwarten eine intensive und kompetente Beratung, in der Ihnen die Möglichkeiten zur Erfüllung Ihrer Wünsche aufgezeigt und verständlich gemacht werden, und in letzter Konsequenz – die Durchführung der für Sie optimalen Therapie durch entsprechend erfahrene Operateure…
Seien Sie herzlich willkommen!
Allgemeine Patienteninformationen
neben den vielfältigen medizinischen Aspekten sind auch eine Reihe organisatorischer Aspekte, sowohl von Ihrer als auch unserer Seite, zu berücksichtigen und umzusetzen. Beachten Sie bitte die nachfolgenden allgemeinen Informationen, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf der medizinischen Behandlung mit optimalem Ergebnis zu gewährleisten. Schließlich geht es, auch bei rein ästhetischen Eingriffen, um Ihre Gesundheit – und die liegt uns am Herzen.
Beratungstermine - Behandlungstermine
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer (06322) 9539320. Machen Sie bitte Angaben über den Vorstellungsinhalt, insbesondere dann, wenn es sich um dringendere Fälle wie z.B. frische Verletzungen oder andere akute Beschwerden handelt, um dem terminlich auch gerecht zu werden.
Unabhängig vom Versicherungsstatus werden die Termine immer mit ausreichend Zeit für eine eingehende Beratung und Untersuchung vergeben, so dass keine relevanten Wartezeiten zustande kommen sollten.
Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation werden die Beratungs- und Behandlungskosten bei Kassenpatienten über die gesetzliche Krankenversicherung, bei Privatpatienten durch die zuständige private Krankenkasse übernommen. Kassenpatienten benötigen hierfür z.B. vom Hausarzt eine für das jeweilige Quartal gültige Überweisung zum Chirurgen oder Plastischen Chirurgen.
Bei rein ästhetischen Fragestellungen besteht sowohl bei der gesetzlichen, als auch der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht. In diesen Fällen wird einmalig pro Behandlungsfall je nach Aufwand eine Beratungsgebühr in Höhe von 30-50 € erhoben.
Bringen Sie bitte relevante Behandlungsunterlagen, wie z. B. von stattgehabten Untersuchungen, Röntgenbildern etc. mit, ebenso wollen wir wissen welche Medikamente Sie zur Zeit einnehmen müssen.
Terminverschiebung oder Terminabsage
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Termine zeitlich verschoben werden müssen. Von unserer Seite aus versuchen wir dies generell zu vermeiden, für den gesetzten Fall bitten wir jedoch immer um eine Telefonnummer, unter der wir Sie entsprechend erreichen können. Ist dies mal von Ihrer Seite nicht zu umgehen, so gehört es sicherlich nicht nur zum guten Ton uns davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, damit wir den Termin entsprechend anderweitig vergeben können.
Operationskosten
Bei Privatpatienten werden die Operations- und Behandlungskosten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich nach den üblichen Honorarsätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erhoben. Diese werden von der jeweiligen privaten Krankenversicherung übernommen, Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation. Bei einer stationären Behandlung in der Fronhofklinik ist auch eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich.
Für gesetzlich versicherte Patienten (Kassenpatienten) besteht eine Zulassung für ambulante Operationen. Hier entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse, Voraussetzung ist ebenfalls das Vorliegen einer medizinischen Indikation. In jedem Fall würden wir Sie vorab informieren, falls zusätzliche Kosten entstünden. Eine stationäre Behandlung über die Krankenkasse ist leider nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse möglich.
Bei Vorliegen einer privaten Zusatzversicherung ist generell das gleiche Vorgehen wie bei Privatpatienten möglich. Jedoch sollten Sie Ihren Vertrag nochmals durchlesen, ob eine vorherige Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung notwendig ist, sonst entstehen hier Mehrkosten für Sie.
Rein ästhetische Operationen sind Operationen, bei denen keine medizinische Indikation, also keine gesundheitliche oder funktionelle Beeinträchtigung des Körpers vorliegt. Bei diesen Operationen besteht prinzipiell keine Leistungspflicht der Krankenkassen, die entstehenden Kosten können nicht nachträglich bei der Krankenkasse zur Übernahme eingereicht werden!
Die auf dieser Homepage jeweils in der Kurzinfo-Box angegebenen Operationskosten sind Durchschnittspreise und können je nach Aufwand und Komplexität sowohl nach oben als auch nach unten variieren. Falls nicht anders angegeben, ist hierin die abzuführende gesetzliche Umsatzsteuer von aktuell 19% bereits enthalten. Die Nebenkosten setzen sich aus Narkosekosten, technischem Operationsaufwand und Kosten für den stationären Aufenthalt zusammen. Sämtliche Kosten werden im Vorfeld transparent und verständlich erläutert.